AGB

 

Vertragspartner

Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und

KORDIAL Media GmbH (nachfolgend KORDIAL genannt)
vertreten durch den Geschäftsführer Metin Dogan
Adresse: Robert-Bosch-Straße 7, 64293 Darmstadt
Tel: 061516290880
Fax: 061516290889
E-Mail-Adresse: media@kordial.de

Handelsregister: AG Darmstadt
Handelsregisternummer: HRB 96697
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE311671982

der Vertrag zustande.

§ 1 Hinweise

§ 1.1 Alle von KORDIAL erbrachten Lieferungen und Leistungen sowie Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungsstellungen erfolgen aufgrund dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen. Ihre Geltung kann nur durch ausdrückliche Vereinbarung beim einzelnen Geschäftsabschluss ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.

§ 1.2 Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Bestellers, haben für die Lieferungen und Leistungen von KORDIAL keine Geltung, soweit KORDIAL sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt. Sie verpflichten KORDIAL auch dann nicht, wenn KORDIAL ihnen im Einzelfall nicht besonders widerspricht.

Widerspricht der Besteller der Anwendung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht innerhalb einer Arbeitswoche nach Vertragsschluss, so gelten diese allgemeinen Verkaufsbedingungen von KORDIAL in vollem Umfang und uneingeschränkt als angenommen. Die Annahme der Lieferungen und Leistungen von KORDIAL schließt in jedem Fall die Anerkennung der Geschäftsbedingungen von KORDIAL ohne jegliche Vorbehalte und den Verzicht auf eigene formularmäßige Bedingungen des Bestellers ein. Das gleiche gilt für die Leistung der Anzahlung und der ersten Zahlung durch den Besteller.


§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt im elektronischen Geschäftsverkehr zunächst ausschließlich über das auf der Homepage angebotene Formularsystem, sowie über Fernkommunikationsmittel wie Telefon und E-Mail zustande. Dabei stellen die dargestellten Angebote eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Kundenanfrage dar.

Bestellungen über Fernkommunikationsmittel (Telefon/E-Mail) sowie über das angebotene Formular umfassen folgende Schritte:

  • Ausfüllen der vorgegebenen Felder im Kontaktformular
  • Bestätigungsmail, dass Anfrage eingegangen ist
  • Anruf bei der angegebenen Telefonnummer / Übersendung einer Anfrage per E-Mail
  • Bestätigungsmail, dass Anfrage eingegangen ist

Mit der Übermittlung der Anfrage ist noch keine verbindliche Bestellung abgegeben. Kordial gibt nach Erhalt der Anfrage durch den Kunden eine entsprechendes, auf die Anfrage ausgerichtetes Angebot ab. Mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung durch den Kunden kommt der Vertrag zustande. Die automatisch erstellte und versandte Eingangsbestätigung stellt keine entsprechende rechtsverbindliche Erklärung dar. Der Vertrag kommt auch durch die Zusendung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung zustande.

§ 3 Preise
§ 3.1 Die sich aus den jeweils gültigen KORDIAL Preislisten ergebenden Preise verstehen sich netto ab Werk oder Lager und jeweils nur für die angefragte Menge. Für den Zeitraum von 4 Monaten ab Vertragsabschluss sind die bei Vertragsabschluss gültigen Preise maßgebend. Nach Ablauf von 3 Monaten seit Vertragsabschluss gelten die bei Lieferung gültigen Preise.

§ 3.2 Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen fakturiert KORDIAL -bei bestellerseitigem Vorliegen einer gültigen UST-lD.-Nr.- ohne Umsatzsteuer. Bei Inlandslieferungen wird mit Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlich vorgeschriebenen Höhe fakturiert. Alle Preisangaben in den Preislisten von KORDIAL verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.

§ 3.3 Die Preise gelten immer ab Werk. Fracht, Verpackung, ggf. Montage und Versicherung werden extra berechnet. Die Verpackungen werden von KORDIAL -unter Beachtung der individuellen technischen und baulichen Besonderheiten der Ware- vorgenommen.

§ 3.4 Besteht ein Widerrufsrecht und wird von diesem Gebraucht gemacht, trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung.


§ 4 Eigentumsvorbehalt
§ 4.1 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von KORDIAL.

§ 4. 2 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Kunden erfolgt. Der Kunde hat mit seinem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass dieser erst mit Zahlung Eigentum erwirbt.

§ 4.3 Für den Fall der Veräußerung der Ware oder der Neuware tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an KORDIAL, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf, ab. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem vom KORDIAL in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der KORDIAL abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.

§ 4.4 Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der in diesem § 7 (Eigentumsvorbehalt) abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an KORDIAL weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist KORDIAL berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem kann KORDIAL nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber dessen Kunden verlangen.

§ 4.5 Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde KORDIAL, die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen seinen Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

§ 4.6 Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen Dritter hat der Kunde KORDIAL unverzüglich zu benachrichtigen.

§ 4.7 Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die KORDIAL zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird KORDIAL auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; KORDIAL steht bei der Freigabe die Wahl zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

§ 4.8 Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist KORDIAL auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist dann zur sofortigen Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen der Ware oder der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung von KORDIAL, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.


§ 5 Vorbehalte

Der KORDIAL behält sich vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit der versprochenen Leistung diese nicht zu erbringen.


§ 6 Zahlungsbedingungen
§ 6.1. Der Kunde hat ausschließlich folgende Möglichkeiten zur Zahlung:

  • Vorabüberweisung
  • Rechnung bei Lieferung

Bei Zahlung auf Rechnung ist Rechnungsbetrag nach Zugang der Rechnung, die alle Angaben für die Überweisung enthält und mit E-Mail verschickt wird, auf das dort angegebene Konto vorab zu überweisen. Auf Kundenwunsch

§ 6.2 Der Kunde ist verpflichtet innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung den ausgewiesenen Betrag auf das auf der Rechnung angegebene Konto einzuzahlen oder zu überweisen. Die Zahlung ist ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist, die somit kalendermäßig bestimmt ist, kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug.

§ 6.3 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, welches nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, wird ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 6.4 Auf Anfrage besteht die Möglichkeit der Finanzierung.

§ 6.5 Werden KORDIAL nach Vertragsschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich mindern, so ist KORDIAL berechtigt, nach Wahl ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, sofern sich der Auftraggeber nicht zu angemessener Sicherheitsleistung bereiterklärt.


§ 7 Lieferbedingungen
§ 7.1 Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen oder einen Dritten versandt, so geht mit der Absendung, spätestens mit Verlassen von KORDIAL die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 7.2 Die von KORDIAL angegebenen Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden.

§ 7. 3 Der Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Kaufgegenstände am genannten Liefertermin das Werk verlassen haben oder dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist

§ 7.4 Nimmt der Kunde die Ware nicht ab (Annahmeverzug), so ist KORDIAL berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen auf Vertragserfüllung zu bestehen oder Schadensersatz in Höhe von 25% des Kaufpreises zu verlangen. Es bleibt KORDIAL jedoch unbenommen, einen evtl. höheren Schaden bei entsprechendem Nachweis geltend zu machen. Der Schadensersatz in der vorgenannten Höhe ist ausgeschlossen wenn der Besteller nachweist, dass KORDIAL im konkreten Falle ein geringerer Schaden entstanden ist. Dieser Anspruch ist vertraglich vereinbarter Schadensersatz, keine Vertragsstrafe.

§ 7.5 Für den Zeitraum zwischen dem vereinbarten und tatsächlichen Liefertermin trägt der Besteller die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware.

§7.6 Hat KORDIAL ein dauerhaftes Lieferhindernis, insbesondere höhere Gewalt oder Nichtbelieferung durch eigenen Lieferanten, obwohl rechtzeitig ein entsprechendes Deckungsgeschäft getätigt wurde, nicht zu vertreten, so hat der KORDIAL das Recht, insoweit von einem Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Der Kunde wird darüber unverzüglich informiert und empfangene Leistungen, insbesondere Zahlungen, zurückerstattet.


§ 8 Übertragung der Entsorgungs- und Rücknahmepflichten gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG) und Pfandregelung
§ 8.1 Der Lieferant ist Hersteller von Brandschutzprodukten sowie Verkaufs- und Transportverpackungen und handelt ausschließlich im B2B-Bereich. Der Käufer übernimmt sämtliche Pflichten, die nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) im Hinblick auf die Entsorgung, Verwertung und Rücknahme der gelieferten Verpackungen entstehen. Dies gilt insbesondere für die Rücknahme- und Verwertungspflichten gemäß §§ 15 und 16 VerpackG.

 

§ 8.2 Der Käufer verpflichtet sich, die gelieferten Verpackungen nach den gesetzlichen Vorgaben des Verpackungsgesetzes ordnungsgemäß zu entsorgen oder im Rahmen eines zugelassenen Rücknahmesystems für gewerbliche Abfälle zu führen. Der Käufer stellt den Lieferanten insoweit von allen Verpflichtungen nach dem Verpackungsgesetz frei.

 

§ 8.3 Eine Rücknahme von Verpackungen durch den Lieferanten erfolgt grundsätzlich nicht. Der Käufer kann jedoch nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und in den Fällen, in denen dies im Angebot festgelegt wurde, die Verpackung in unversehrtem Zustand an den Lieferanten zurücksenden. In diesem Fall wird der im Angebot festgelegte Pfandbetrag für die entsprechende Verpackung erstattet. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Käufer.

 

§ 8.4 Sollte eine Rücknahme von Verpackungen durch den Lieferanten rechtlich oder vertraglich erforderlich werden, so trägt der Käufer die entstehenden Kosten für Transport, Rücknahme und Verwertung der Verpackungen, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

 

§ 8.5 Der Lieferant stellt sicher, dass alle in Verkehr gebrachten Verpackungen den Anforderungen des Verpackungsgesetzes entsprechen und für eine ordnungsgemäße Verwertung geeignet sind.

 

§ 9 Gewährleistung

§ 9.1 Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind offensichtliche Mängel unverzüglich (spätestens jedoch innerhalb von 6 Werktagen nach Eingang bzw. Abholung der Ware), verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

§ 9.2 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird KORDIAL die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Für die Nacherfüllung ist dabei KORDIAL eine angemessene Frist zu setzen.

§ 9.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Kunde nicht verlangen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist grundsätzlich die Zustimmung von KORDIAL einzuholen.

§ 9.4 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß und bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen und nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Ebenso bestehen keine Mängelansprüche, wenn das Produkt nicht wie im Vertrag vorausgesetzt genutzt und dadurch beschädigt wird. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

§ 9.5 KORDIAL übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Brandschutzzulassungen den Anforderungen des Kunden genügen. Die Gewährleistung entfällt, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.

§ 9.6 Die Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden, wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von KORDIAL gelieferte Ware vom oder auf Weisung des Kunden nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

§ 9.7 Rückgriffsansprüche des Kunden gegen KORDIAL bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

§ 9.8 Die Geltendmachung von weitergehende oder anderen als den hier geregelten Mängelansprüchen des Kunden gegen KORDIAL und deren Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen.

§ 9.9 Gewährleitungsansprüche sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt KORDIAL etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von KORDIAL Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

§ 9.10 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist KORDIAL berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen durch KORDIAL berechnet.

§ 9.11 Zur Reparatur an Ort und Stelle sind nur die von KORDIAL Beauftragte berechtigt.


§ 10 Verjährung

§ 10.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechten wegen Mängeln der Ware gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht). Die im vorstehenden Satz 2 genannten Fristen unterliegen einer Verjährungsfrist von drei Jahren.

§ 10.2 Die Verjährungsfristen nach § 9.1 S.1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen KORDIAL, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen KORDIAL bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist des § 9.1. S.1.

§ 10.3 Die Verjährungsfristen nach § 9.1 und 2 gelten mit folgender Maßgabe:

Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes.

Die Verjährungsfristen gelten auch nicht, wenn KORDIAL den Mangel arglistig verschwiegen hat oder soweit KORDIAL eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Hat KORDIAL einen Mangel arglistig verschwiegen, so gelten anstelle der in Abs. 1 genannten Fristen die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne Vorliegen von Arglist gelten würden unter Ausschluss der Fristverlängerung bei Arglist gemäß §§ 438 Abs. 3 bzw. 634 a Abs. 3 BGB, wenn nicht ein anderer Ausnahmefall nach diesem Abs. 3 vorliegt.

Die Verjährungsfristen gelten zudem nicht für Schadensersatzansprüche in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§ 10.4 Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung bzw. Bereitstellung zur Abholung, bei Werkleistungen mit der Abnahme.

§ 10.5 Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

§ 10.6 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.


§ 11 Vertragsgestaltung

§ 11. 1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und/ oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, bei Versendung mit der Auslieferung der Ware an den ausgewählten Dienstleister hierfür auf den Kunden über.

§ 11.2 Der Kunde kann Fehler in der Eingabe während des Bestellvorganges korrigieren. Hierzu kann er folgendermaßen vorgehen: Durch Anruf, Mail, Fax etc.


§ 12 Haftung

§ 12.1 KORDIAL haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von KORDIAL oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet KORDIAL nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung von KORDIAL ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

§ 12.2 Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit gehaftet wird.

§ 12.3 Die Regelungen der vorstehenden §§ 11.1 und 2 erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach § 8.

§ 12.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 12.5 Soweit eine Haftung von KORDIAL ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungshilfen.


§ 13 Schutzrechte Dritter

§ 13.1 KORDIAL übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat KORDIAL von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

§ 13.2 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde KORDIAL von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.


§ 14 Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

§ 14.1 Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

§ 14.2 Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Kunden, die kein Verbraucher, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, Sitz des KORDIALs.


§ 15 Datenschutz

§15.1 Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages auf Grundlage dieser AGB werden von KORDIAL Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. KORDIAL gibt keine personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weiter, es sei denn, dass sie hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.
Die vom Kunden im Wege der Bestellung mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem der Kunde die Daten zur Verfügung gestellt hat. Die Daten werden nur soweit notwendig an das Versandunternehmen, das die Lieferung der Ware auftragsgemäß übernimmt, weitergegeben. Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben.
Soweit KORDIAL Aufbewahrungsfristen handels- oder steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern. Während des Besuchs der Internetseite von KORDIAL werden anonymisierte Daten, die keine Rückschlüssen auf personenbezogene Daten zulassen und auch nicht beabsichtigen, insbesondere IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, Browsertyp, Betriebssystem und besuchte Seiten, protokolliert. Auf Wunsch des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht, korrigiert oder gesperrt. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Kunden ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Kunde an folgende Adresse wenden:

KORDIAL Media GmbH,
Robert-Bosch-Straße 7
64293 Darmstadt 061516290880
media@kordial.de.


§ 16 Nebenabreden

§ 16.1 Alle zwischen KORDIAL und dem Kunden gemachten Zusagen und Verabredungen, auch telefonische und telegrafische oder fernschriftliche Vereinbarungen, die mit einer der vorstehenden Bedingungen in Widerspruch stehen oder über dieselben hinausgehen sowie Änderungen aller Art, insbesondere der Zahlungsbedingungen, bedürfen, wenn sie gelten sollen, einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch KORDIAL. Dies gilt insbesondere für alle mündlichen Nebenabreden der Vertriebsbeauftragten von KORDIAL. Dies gilt auch für Änderungen oder Ausschluss unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 16. 2 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.

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