Brandschutz betrifft nahezu jedes Unternehmen und jedes öffentlich genutzte Gebäude. Welche Maßnahmen erforderlich sind, lässt sich jedoch nicht pauschal festlegen. Ein kleines Büro stellt andere Anforderungen als eine Schule, eine Verwaltung, ein Krankenhaus oder ein Gebäude mit umfangreicher technischer Infrastruktur.
Entscheidend sind unter anderem Gebäudenutzung, Personenzahl, Brandgefährdung, vorhandene Materialien und technische Einrichtungen sowie die konkrete Gebäudesituation.
Für Unternehmen bedeutet das: Brandschutz sollte nicht als Sammlung einzelner Maßnahmen betrachtet werden, sondern als Bestandteil der Gebäude- und Betriebsplanung.
Für Arbeitsstätten verpflichtet § 10 Arbeitsschutzgesetz den Arbeitgeber, entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die erforderlichen Maßnahmen für Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen. Die Arbeitsstättenverordnung fordert zudem eine angemessene Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen und – soweit erforderlich – Brandmeldern und Alarmanlagen.
Welche Brandschutzanforderungen gelten für Unternehmen?
Flucht- und Rettungswege müssen im Gefahrenfall eine schnelle und sichere Bewegung aus gefährdeten Es gibt keine einheitliche Brandschutzlösung, die für jedes Unternehmen gleichermaßen gilt.
Welche Anforderungen konkret zu erfüllen sind, ergibt sich aus verschiedenen Regelungsbereichen. Dazu gehören insbesondere das jeweilige Bauordnungsrecht, das Arbeitsschutzrecht und – abhängig von Gebäude und Nutzung – weitere Sonderbau- oder Fachvorschriften.
Für Arbeitsstätten sind insbesondere die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten relevant.
Die ASR A2.2 konkretisiert die Anforderungen an Maßnahmen gegen Brände und behandelt unter anderem:
- geeignete Feuerlöscheinrichtungen,
- Grundausstattung mit Feuerlöschern,
- erhöhte Brandgefährdung,
- organisatorische Brandschutzmaßnahmen,
- Unterweisung und Brandschutzhelfer.
Die aktuelle ASR A2.2 wurde zuletzt 2025 geändert.
Was müssen Unternehmen beim Brandschutz konkret beachten?
Für die Praxis lassen sich einige zentrale Fragen formulieren.
1. Welche Brandgefahren bestehen?
Zunächst muss betrachtet werden, wo und wodurch ein Brand entstehen könnte.
Neben klassischen Brandlasten↗ wie Möbeln, Papier oder Verpackungen spielen in modernen Gebäuden zunehmend technische Komponenten eine Rolle:
- elektrische Geräte,
- Netzteile und Ladegeräte,
- Kabel und Leitungen,
- Server- und Medientechnik,
- Displays und Digital-Signage-Systeme,
- Lithium-Ionen-Akkus,
- technische Einbauten.
Entscheidend ist dabei nicht allein die vorhandene Materialmenge. Auch mögliche Zündquellen, Wärmeentwicklung, Betriebsdauer und Nutzung müssen berücksichtigt werden.
2. Sind Flucht- und Rettungswege sicher nutzbar?
Fluchtwege müssen im Gefahrenfall zuverlässig funktionieren.
Bei Arbeitsstätten richten sich Anzahl, Anordnung und Abmessungen unter anderem nach Nutzung, Einrichtung, Größe der Arbeitsstätte und höchstmöglicher Personenzahl. Sie müssen außerdem auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen und angemessen gekennzeichnet sein.
Bei Umbauten oder neuen technischen Installationen sollte deshalb geprüft werden, ob beispielsweise Möbel, Displays oder andere Einbauten:
- die erforderliche lichte Breite reduzieren,
- die Orientierung beeinträchtigen,
- zusätzliche Brandlasten einbringen,
- Rettungszeichen verdecken,
- oder anderweitig Auswirkungen auf das Brandschutzkonzept haben.
3. Sind Feuerlöscheinrichtungen ausreichend vorhanden?
Arbeitsstätten müssen abhängig von Größe und Nutzung, vorhandener Brandgefährdung und maximaler Personenzahl mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen ausgestattet sein. Erforderlichenfalls kommen Brandmelder und Alarmanlagen hinzu.
Für Arbeitsstätten konkretisiert die ASR A2.2 insbesondere die Ausstattung mit Feuerlöschern und zusätzliche Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung.
Nicht nur die Anzahl ist relevant. Feuerlöscheinrichtungen müssen für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet, zugänglich und entsprechend gekennzeichnet sein.
4. Sind Beschäftigte auf einen Brandfall vorbereitet?
Technische Ausstattung allein reicht nicht aus.
Der Arbeitgeber muss die für Brandbekämpfung und Evakuierung erforderlichen Maßnahmen treffen und Beschäftigte für entsprechende Aufgaben benennen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Beschäftigtenzahl und zu den vorhandenen besonderen Gefahren stehen.
Für die betriebliche Praxis gehören deshalb auch Unterweisung, klare Zuständigkeiten und die Vorbereitung auf den Notfall zum Brandschutz.
Brandschutz im Büro: Wo liegen typische Risiken?
Auch klassische Bürogebäude sind nicht frei von Brandrisiken.
Neben Möbeln, Papier und Einrichtungsgegenständen befinden sich heute zahlreiche elektrische Geräte dauerhaft im Betrieb:
Computer, Monitore, Drucker, Netzteile, Ladegeräte, Displays, Medientechnik und teilweise größere Mengen mobiler Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen deshalb unter anderem:
Elektrische Geräte und Mehrfachsteckdosen
Elektrische Installationen und Geräte müssen fachgerecht eingesetzt und betrieben werden.
Ladebereiche und Akkus
Werden zahlreiche mobile Geräte gleichzeitig geladen oder gelagert, sollte das damit verbundene Risiko gesondert betrachtet werden.
Technik in Fluren und Verkehrswegen
Displays, Informationssysteme oder andere Einbauten dürfen nicht einfach ausschließlich nach gestalterischen Gesichtspunkten positioniert werden.
Wärmestau
Fest eingebaute elektronische Systeme benötigen eine geeignete Wärmeabfuhr. Insbesondere geschlossene Einbausituationen müssen technisch berücksichtigt werden.
Was ist bei öffentlichen Gebäuden besonders zu beachten?
In öffentlich genutzten Gebäuden können zusätzliche Herausforderungen entstehen, weil sich dort neben Beschäftigten regelmäßig Besucher, Patienten, Schüler, Studierende oder andere Personen aufhalten.
Das kann unter anderem Auswirkungen haben auf:
- Flucht- und Rettungswege,
- Orientierung und Kennzeichnung,
- Alarmierung,
- Evakuierung,
- technische Einrichtungen,
- Personenströme,
- barrierefreie Nutzung,
- betriebliche Abläufe.
Welche Anforderungen gelten, hängt stark von der konkreten Nutzung ab.
Eine Schule muss beispielsweise anders betrachtet werden als ein Krankenhaus, eine Behörde oder ein gewöhnliches Bürogebäude.
Bauordnungsrechtlich gilt als grundlegendes Schutzziel, dass bauliche Anlagen so geplant und unterhalten werden müssen, dass der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und Rettung sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Die konkrete Umsetzung ergibt sich aus dem jeweils anwendbaren Landesrecht und gegebenenfalls zusätzlichen Vorschriften.
Wann sollte der Brandschutz neu geprüft werden?
Brandschutz ist keine einmalige Aufgabe bei der Errichtung eines Gebäudes.
Eine erneute Betrachtung kann insbesondere sinnvoll oder erforderlich werden, wenn sich wesentliche Rahmenbedingungen verändern, beispielsweise bei:
- Umbau oder Sanierung,
- Nutzungsänderung,
- veränderter Personenzahl,
- neuer Raumaufteilung,
- Integration neuer technischer Systeme,
- Installation von Displays oder Digital Signage,
- neuen Lade- oder Akkusystemen,
- Veränderungen an Flucht- und Rettungswegen.
Auch das Einrichten einer Arbeitsstätte umfasst nach der ArbStättV ausdrücklich unter anderem das Ausstatten mit Maschinen, Anlagen, Arbeitsmitteln und Mobiliar sowie das Anlegen und Kennzeichnen von Verkehrs- und Fluchtwegen.
Technische Systeme sollten möglichst vor ihrer Installation brandschutztechnisch betrachtet werden. Nachträgliche Lösungen sind häufig aufwendiger, weil Einbauort, Fluchtwegbreiten, Kabelführung, Wärmeabfuhr oder Materialanforderungen bereits festgelegt sind.
Digitale Infrastruktur wird zunehmend Teil der Brandschutzplanung
Moderne Gebäude enthalten immer mehr digitale Technik.
Informationsdisplays in Eingangsbereichen, digitale Türschilder, Monitore in Fluren, Medientechnik in Besprechungsräumen oder Ladesysteme für mobile Geräte gehören inzwischen zur normalen Gebäudeausstattung.
Gerade hier entsteht häufig ein Konflikt zwischen Digitalisierung, Architektur und Brandschutz.
Ein Display kann technisch problemlos funktionieren und gestalterisch optimal positioniert sein – der vorgesehene Einbauort kann brandschutztechnisch trotzdem besondere Anforderungen stellen.
Deshalb sollten bei der Planung unter anderem folgende Fragen geklärt werden:
Wo soll die Technik installiert werden?
Liegt der Einbauort beispielsweise in einem Flur, Foyer, Treppenraum oder anderen brandschutztechnisch sensiblen Bereich?
Welche Materialien werden eingesetzt?
Nicht nur das Gerät, sondern auch Gehäuse, Halterungen, Verkleidungen und weitere Komponenten sind relevant.
Wie erfolgt die Wärmeabfuhr?
Elektronische Systeme erzeugen im Betrieb Wärme. Geschlossene Konstruktionen benötigen deshalb ein geeignetes Temperaturmanagement.
Wie werden Kabel und Stromversorgung geführt?
Auch Anschlussleitungen, Netzteile und Durchführungen müssen in die technische Planung einbezogen werden.
Welche Anforderungen stellt das Brandschutzkonzept?
Eine geeignete Lösung muss immer zum konkreten Gebäude und zur vorgesehenen Nutzung passen.
Typische Situationen, in denen Unternehmen eine Brandschutzlösung benötigen
Besonders relevant wird eine projektspezifische Lösung beispielsweise, wenn:
- ein Display in einem Flur oder Foyer installiert werden soll,
- digitale Informationssysteme in sensiblen Gebäudebereichen vorgesehen sind,
- Monitore brandschutztechnisch eingehaust werden müssen,
- technische Komponenten in Möbel integriert werden,
- eine bestehende digitale Installation nachgerüstet werden soll,
- mobile Geräte oder Akkus sicher gelagert beziehungsweise geladen werden sollen,
- Standardlösungen aufgrund der Architektur oder Einbausituation nicht passen.
Hier sollte die Frage deshalb nicht nur lauten:
„Welches Produkt benötigen wir?“
sondern zunächst:
„Welche Anforderungen stellt der konkrete Einbauort an die technische Lösung?“
Genau diese Betrachtung verhindert, dass eine bereits ausgewählte technische Lösung später aufgrund brandschutztechnischer Anforderungen grundlegend geändert werden muss.
Die genannten Werte gelten für den Anwendungsbereich der ASR A2.3. Andere Vorschriften oder die konkrete Gebäudesituation können weitergehende Anforderungen ergeben. Bei Gebäuden, die bis zum 30. September 2022 errichtet wurden beziehungsweise deren Bauantrag bis dahin gestellt wurde, enthält die ASR zudem eine Übergangsregelung für bestimmte Hauptfluchtwege.
Brandschutz frühzeitig in die Gebäudeplanung integrieren
Für Architekten, Fachplaner und Unternehmen ist der günstigste Zeitpunkt zur Klärung brandschutztechnischer Anforderungen vor der endgültigen Festlegung der technischen Installation.
Dann können:
- Einbauort,
- Abmessungen,
- Materialien,
- Feuerwiderstandsanforderungen,
- Belüftung und Wärmeabfuhr,
- Kabelführung,
- Wartungszugang,
- Gestaltung
gemeinsam betrachtet werden.
Gerade bei individuellen Projekten ist diese Abstimmung entscheidend. Eine Brandschutzlösung muss nicht nur eine technische Anforderung erfüllen – sie muss sich auch sinnvoll in Architektur, Nutzung und bestehende technische Infrastruktur integrieren.
Je früher Displays, Medientechnik, Akkusysteme oder andere elektrische Einrichtungen in die Brandschutzplanung einbezogen werden, desto größer ist der planerische Spielraum. Dadurch lassen sich technische Anforderungen und Gestaltung häufig wesentlich besser miteinander verbinden.
FAQ – Brandschutz in Unternehmen
Wer ist für den Brandschutz im Unternehmen verantwortlich?
Der Arbeitgeber muss im Rahmen des Arbeitsschutzes die erforderlichen Maßnahmen für Brandbekämpfung und Evakuierung treffen. Darüber hinaus können sich weitere Verantwortlichkeiten aus dem Bauordnungsrecht, Betreiberpflichten und der konkreten Organisation des Unternehmens ergeben.
Welche Brandschutzmaßnahmen braucht ein Büro?
Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt unter anderem von Größe, Nutzung, Personenzahl und Brandgefährdung ab. Für Arbeitsstätten sind insbesondere die Gefährdungsbeurteilung, geeignete Feuerlöscheinrichtungen, sichere Fluchtwege und organisatorische Maßnahmen relevant.
Wie viele Feuerlöscher braucht ein Unternehmen?
Das lässt sich nicht allein anhand der Mitarbeiterzahl bestimmen. Für Arbeitsstätten konkretisiert die ASR A2.2 die erforderliche Grundausstattung. Dabei werden unter anderem die Grundfläche und die vorhandene Brandgefährdung berücksichtigt.
Braucht jedes Unternehmen Brandschutzhelfer?
Für Arbeitsstätten ist eine ausreichende Anzahl entsprechend unterwiesener Beschäftigter erforderlich. Die notwendige Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei normaler Brandgefährdung nennt die ASR A2.2 einen Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel als ausreichend. Besondere betriebliche Bedingungen können einen höheren Anteil erforderlich machen.
Muss der Brandschutz bei einem Umbau neu geprüft werden?
Änderungen an Nutzung, Raumaufteilung oder technischer Ausstattung können Auswirkungen auf bestehende Brandschutzanforderungen haben. Deshalb sollte geprüft werden, ob die vorhandenen Maßnahmen und das Brandschutzkonzept weiterhin zur veränderten Situation passen.
Dürfen Displays in Fluren oder Fluchtwegen installiert werden?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Relevant sind unter anderem der konkrete Einbauort, die erforderliche Fluchtwegbreite, mögliche Brandlasten, die verwendeten Materialien, die technische Ausführung und das jeweilige Brandschutzkonzept.
Welche Rolle spielen elektrische Geräte beim Brandschutz?
Elektrische Geräte können brennbare Komponenten enthalten und zugleich mögliche Zündquellen darstellen. Bei dauerhaft installierten Systemen sind zusätzlich Betriebsdauer, Wärmeentwicklung, Stromversorgung und Einbausituation zu berücksichtigen.
Geltende Brandschutzbestimmungen können je nach Bundesland abweichen. Maßgebend sind die jeweils geltenden landesrechtlichen Vorschriften, insbesondere die jeweilige Landesbauordnung (LBO).
Digitale Systeme brandschutzgerecht integrieren
Digitale Displays, Medientechnik und andere technische Systeme können in Fluren, Foyers und öffentlich genutzten Bereichen besondere Anforderungen an den Brandschutz stellen. Entscheidend ist, dass Einbauort, Materialien, Wärmeabfuhr, Kabelführung und die Anforderungen des jeweiligen Brandschutzkonzepts frühzeitig aufeinander abgestimmt werden.
Kordial unterstützt Architekten, Fachplaner und Unternehmen bei der Entwicklung projektspezifischer Brandschutzlösungen für digitale und technische Systeme.