Display F30 oder A1 – was ist im Fluchtweg wirklich zugelassen?
Display F30 oder A1 – was ist im Fluchtweg wirklich zugelassen?
Flucht- und Rettungswege stellen besondere Anforderungen an alle eingesetzten Materialien und Geräte. Gerade digitale Anzeigesysteme wie Infodisplays oder Werbebildschirme müssen im Ernstfall nicht nur stabil laufen, sondern vor allem eines: brandschutztechnisch sicher sein. Doch was bedeutet das konkret? Und warum reicht „A1“ nicht aus, wenn es um Zulassungen in Fluchtwegen geht?
Was sagt der Gesetzgeber?
In öffentlich zugänglichen Gebäuden – wie Flughäfen, Bahnhöfen, Schulen oder Verwaltungsgebäuden – unterliegen Flucht- und Rettungswege strengen brandschutzrechtlichen Vorgaben.
Die Grundlage bilden meist die Landesbauordnungen (LBO) sowie die technischen Regeln, insbesondere die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) und die Muster-Verwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen (MVV TB). Dort ist geregelt, welche Baustoffe und Bauteile in Fluchtwegen verwendet werden dürfen – und welche nicht.
Was bedeutet A1 eigentlich – und was nicht?
Die Baustoffklasse A1 nach DIN EN 13501-1 bezeichnet Materialien, die nicht brennbar sind – z. B. Stahl, Glas oder Keramik. Ein Metallrahmen oder Metallgehäuse, wie er häufig bei Displays verbaut ist, mag zwar A1-zertifiziert sein – das gesamte Display ist es damit aber nicht.
Denn: Ein Monitor besteht nicht nur aus Metall, sondern auch aus Kunststoffkomponenten, Kabeln, Elektronik, Lüftern oder Displayscheiben mit organischem Material – und die sind brennbar.
Fazit: Ein Display mit A1-Rahmen ist kein A1-Bauteil und darf nicht ohne Weiteres im Fluchtweg eingesetzt werden.
Warum F30 die einzige sichere Wahl ist
Ein F30-Brandschutzgehäuse ist eine geprüfte Brandschutzkapsel, die im Brandfall für mindestens 30 Minuten verhindert, dass sich Feuer oder Rauch auf die Umgebung ausbreiten.
Diese Gehäuse sind baurechtlich geprüft und zugelassen – etwa nach DIN 4102-2 oder EN 1363 – und damit die einzige rechtssichere Möglichkeit, Displays in Flucht- und Rettungswegen zu betreiben.
Konkret bedeutet das:
- Das Display bleibt sichtbar (z. B. für Leitsysteme oder Fluchtweganzeigen).
- Es ist sicher gekapselt gegen Hitze, Rauch und Flammen.
- Es erfüllt die Anforderungen an notwendige Flure und Brandschutzkonzepte.
Häufige Missverständnisse – und warum sie teuer werden können
Viele Hersteller bewerben ihre Monitore mit einem „A1-Rahmen“ oder „Brandschutzlackierung“ – doch das führt schnell zu einem gefährlichen Trugschluss.
Die Zulassung für den Einbau in Fluchtwegen bezieht sich immer auf das Gesamtbauteil, nicht nur auf einzelne Komponenten.
Im Zweifel haften nicht Hersteller, sondern Planer, Betreiber oder Bauherren, wenn ein nicht zugelassenes Produkt verwendet wurde.
Fazit: Nur geprüfte F30-Gehäuse sind im Fluchtweg zulässig.
Wer auf Nummer sicher gehen will – rechtlich, technisch und menschlich, – kommt an F30 nicht vorbei.
Ein A1-Metallgehäuse reicht nicht.
Ein F30-Gehäuse schützt Menschen, Objekte und Investitionen – und schafft zugleich Rechtssicherheit.