Was ist Brandschutz?

Ziel des Brandschutzes ist es, Brände vorzubeugen und mögliche Brandschäden zu vermeiden. Hierfür gelten sowohl Sach- als auch Personenschäden. Unterschieden wird hierbei zwischen abwehrenden Maßnahmen, wie der Löscheinsatz von der Feuerwehr und vorbeugenden Maßnahmen, welche die Brandentstehung verhindern oder den Umständen entsprechend entgegenwirken sollen.

Für die Planung eines Gebäudes werden besonders vorbeugende Brandschutzmaßnahmen berücksichtigt. Architekten, Planer und Konstrukteure entwickeln vor der Errichtung eines Gebäudes ein Brandschutzkonzept. Hierfür werden notwendige Maßnahmen eingeplant, die vorbeugend zur Vermeidung eines Brandes nötig sind.

Der vorbeugende Brandschutz wird in drei Kategorien unterteilt:

  1. Organisatorischer Brandschutz
  2. Baulicher Brandschutz
  3. Anlagentechnischer Brandschutz


Organisatorischer Brandschutz

Die Aufgaben des organisatorischen Brandschutzes obliegen dem Brandschutzbeauftragten und den Brandschutzhelfern. Der Brandschutzbeauftragte wird für die Erstellung von Brandschutzplänen und der Überprüfung der Brandsicherheit beauftragt. Zum essentiellen Bestandteil gehören Schulungen über das korrekte Verhalten im Brandfall, sowie regelmäßige Prüfberichte über die Situation von Fluchtwegen und die Prüfung der Feuerlöscher.

Baulicher Brandschutz

Der bauliche Brandschutz umfasst alle planerischen, bautechnischen und konstruktiven Maßnahmen zur Vorbeugung eines Brandes und zur Sicherung der Standfestigkeit eines Bauwerks im Brandfall. Als Schutzziel in der Musterbauverordnung (MBO) wird deshalb festgelegt:

„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und in Stand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“ (§ 14 MBO)

Darüber hinaus sollen diese Sicherheitsmaßnahmen die Rettung von Menschen und den sicheren Einsatz der Feuerwehr gewährleisten.

Anlagentechnischer Brandschutz

Der anlagentechnische Brandschutz stellt durch Gebäudeeinrichtungen die Möglichkeit dar, Gefahren gezielt zu minimieren ohne dabei Einfluss auf den Bau zu nehmen.

Präventive Maßnahmen:

– Verwendung von Baustoffen mit einem hohen Feuerwiderstand

– Rauchmelder

– Rauchabzugsanlagen

– Rauchklappen oder Drosselklappen

– Brandschutzgehäuse

Operative Maßnahme:

– Brandlöschung durch Sprinkleranlagen

– Pulverlöschanlagen

Der anlagentechnische Brandschutz nimmt immer mehr an Bedeutung zu und ist in Kombination mit dem baulichen Brandschutz essentiell in der Planung neuer Bauten. Neue Brandschutzlösungen und Technologien erlauben mehr Möglichkeiten Altbauten, historische oder denkmalgeschützte Bauten durch anlagentechnischen Brandschutz nachzurüsten ohne Einfluss auf die Bausubstanz zu nehmen.

Gefahren durch Brandlasten

Notwendige Flure und Treppenräume dienen im Brandfall den Gebäudenutzern als baulicher Rettungsweg und der Feuerwehr als Angriffsweg zur Brandbekämpfung und Personenrettung. Durch eingebrachte Brandlasten wird eine erhebliche Menge an hochgiftigen Brandrauch erzeugt. Monitore, Projektoren etc. und deren Kabelzuleitungen stellen solche gefährliche Brandlasten dar, die eine Nutzung von Rettungswegen im Brandfall erheblich einschränken können. Brandursachen können durch zu heiß laufende Netzteile entstehen, die bei technischen Defekten oder Kurzschlüssen schnell zur Rauchentwicklung und damit zur Verrauchung der Rettungswege führen können.

Der Gesetzgeber hat hierzu verschiedene Normen erlassen, welche uns als Grundlage dienen und den Rahmen für unsere Entwicklungen bilden.

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